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Kein Sozialausgleich für 2012

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2012 wurde vom Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes auf 0,00 Euro festgesetzt. Somit gibt es 2012 keinen Sozialausgleich.

 

Für die Durchführung des Sozialausgleichs ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag entscheidend: Nur wenn der Durchschnittsbeitrag die individuelle Belastungsgrenze des gesetzlich versicherten Mitglieds übersteigt, gilt das Mitglied als finanziell überfordert. Die individuelle Belastungsgrenze beträgt 2% der Einkünfte eines Mitglieds.

 

Aber:

Die Arbeitgeber müssen trotzdem die Entgeltdaten der Arbeitnehmer mit den neuen Monatsmeldungen (Meldegrund 58) an die Krankenkassen übermitteln. Insbesondere für Mitarbeiter, die mehrere Beschäftigungen haben, sind die monatlichen Meldungen wichtig. Die Krankenkasse meldet die Daten zurück, die zur korrekten Beitragsberechnung benötigt werden.


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