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Neues von ELENA 

Die Meldung über die plötzliche Einstellung des ELENA-Verfahrens Mitte Juli hat bei den Arbeitgebern für große Verunsicherung gesorgt. Es steht die Frage im Raum, was, wie und ob überhaupt weiter gemeldet werden soll.

 

Aufgrund der aktuellen Rechtslage ergeben sich für die Arbeitgeber folgende Verfahrensweisen:

 

  • Alle Datensätze müssen weiterhin an die zentrale Speicherstelle übermittelt werden. Die Streichung einzelner Datensätze, wie z. B. der bei Datenschützern umstrittene DBKE bei Kündigungen und Entlassungen, erfolgt nicht! 
  • Die zentrale Speicherstelle prüft, verarbeitet und speichert die Datensätze weiterhin. 
  • Eine Löschung aller Daten erfolgt erst, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage verabschiedet wird. Ein Gesetzesentwurf wird derzeit vom Bundswirtschaftsministerium erarbeitet. Ein Melde- Ende ist daher noch nicht absehbar.

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