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Beiträge für Selbstständige
Welchen Beitragssatz zahle ich als Selbstständiger?

Selbstständig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt aus den Einnahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bestreiten und Ihre Arbeitszeit überwiegend dafür aufwenden. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit liegt bei folgenden Kriterien vor:
- Sie haben einen oder mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigte.
- Sie haben mehrere geringfügig Beschäftigte.
- Ihre wöchentliche Arbeitszeit für die Selbstständigkeit beträgt mehr als 18 Stunden.
- Ihr Arbeitseinkommen aus der Selbstständigkeit übersteigt das Arbeitsentgelt aus Ihrer Beschäftigung, bzw. ist Ihre einzige Einnahmequelle.
Sie haben die Möglichkeit, sich als Selbstständiger weiterhin bei unserer Betriebskrankenkasse freiwillig zu versichern. Sind Sie noch nicht Mitglied unserer BKK, so können Sie uns im Rahmen des Ehegattenwahlrechtes und der gesetzlichen Bestimmungen wählen.
Beiträge
Als Selbstständiger sind Sie grundsätzlich ohne Anspruch auf Krankengeld zum ermäßigten Beitragssatz versichert. Ab 01.08.2009 hat der Gesetzgeber Sebstständigen jedoch die Möglichkeit zur Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld eingeräumt. Nähere Informationen können Sie dem unteren Artikel entnehmen.
Zu allen Fragen der Selbstständigkeit, ob hauptberuflich oder nicht, der Beitragshöhe und dem Krankenkassenwahlrecht informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Krankengeld für Selbstständige, Künstler, Publizisten und unständig / kurzfristig Beschäftigte
Sie erreichen uns
montags-donnerstags von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr
unter (0421/419 - 2906)
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