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Beitragssätze und Bemessungsgrenzen

Alle Informationen über unsere Beitragssätze auf einen Blick

ein Mann telefoniert

 

Die Finanzierung der vielfältigen Leistungen unserer BKK wird durch die Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgeber gesichert. Hier erhalten Sie Informationen, wie hoch der Beitrag der Daimler BKK ist und welche Sätze für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten.

 

Arbeitnehmer sind bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze versicherungspflichtig. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst. Für das Jahr 2010 wurde dieser Wert auf 49.950,00 € festgelegt. Im Jahr 2009 betrug der Wert 48.600,00 Euro.

Daimler BKK Beitragssätze

Umlagebeiträge- Entgelfortzahlungsversicherung 

Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung

Beitragssätze anderer Sozialversicherungsträger

Beitragsbemessungsgrenzen

Geringfügigkeitsgrenze

Geringverdienergrenze

Beitrag zur studentischen Krankenversicherung

Kein Zusatzbeitrag 2010

 

 

Beiträgssätze

Die Finanzierung der vielfältigen Leistungen unserer BKK wird durch die Beiträge der Mitglieder und der Arbeitgeber gesichert. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrages. In geringem Maße tragen auch die Verzinsung des Vermögens und Erstattungen dazu bei.

 

 

Daimler BKK Beitragssätze ab 2009 auf einen Blick

Kranken-

versicherung

Daimler BKK

Seit 01.07.2009

in Prozent

Vom 01.01.2009-30.06.2009

in Prozent 

allgemein 14,9 inkl. Sonderbeitrag 0,9 15,5 inkl. Sonderbeitrag 0,9
ermäßigt

14,3 inkl. Sonderbeitrag 0,9

14,9 inkl.Sonderbeitrag 0,9

 

  • Allgemeiner Beitragssatz
    für Mitglieder mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen, mit anschließendem Anspruch auf Krankengeld.
    Für pflichtversicherte Rentner und Versorgungsbezieher gilt der allgemeine Beitragssatz ab 01.01.2009 von 15,5 %. Seit dem 01.07.09 dann 14,9 %.

 

  • Ermäßigter Beitragssatz
    für freiwillige Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld bzw. für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht für mindestens 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben
  • Sonderbeitrag 0,9 %
    Ab 01.07.2005 wird monatlich ein Sonderbeitrag von 0,9 % erhoben, so sieht es der Gesetzgeber für alle gesetzlichen Krankenkassen vor. Diesen Sonderbeitrag finanzieren die Versicherten (Arbeitnehmer, Rentner, Studenten usw.) alleine, der Arbeitgeber, beziehungsweise Rentenversicherungsträger beteiligt sich daran nicht. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Lohnnebenkosten zu senken. Familienversicherte und Bezieher von Arbeitslosengeld brauchen den Sonderbeitrag nicht zu zahlen.

 

Umlagebeiträge ab 01.01.2010:

Fällt ein Mitarbeiter wegen Krankheit aus oder geht eine Mitarbeiterin in den Mutterschutz, entstehen dem Arbeitgeber Kosten für die Entgeltfortzahlung. Bei uns sind Sie mit der BKK- Arbeitgeberversicherung dagegen gut abgesichert. DIe entsprechenden Anträge finden Sie in unserer Downloadbox. Hier die Umlagesätze für Sie im Überblick:

Umlage U1 für die Lohnfortzahung bei Krankheitl:

U1: 0,9 % (bis 31.12.09 0,7 %) - Erstattung 40 %

U1: 1,5 % (bis 31.12.09 1,1%) - Erstattung 60 %
U1: 2,9 % (bis 31.12.09 2,8 %) - Erstattung 80 %

 

Umlage U2 für die Lohnfortzahlung bei Mutterschaftl:
U2: 0,16 % (bis 31.12.09 0,1 %) - Erstattung 100 %

 

Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung bei Arbeitnehmern mit Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ab 01.01.2010

Beitragsbemessungsgrenze 2010::               3750,00 €
Krankenversicherungsbeitrag:                        558,75 €
Pflegeversicherungsbeitrag:                             73,13 €*
Gesamtbeitrag:                                                631,88 €

 

Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung bei Arbeitnehmern mit Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze vom 01.07- 31.12.2009

Beitragsbemessungsgrenze 2009:               3675,00 €
Krankenversicherungsbeitrag:                        547,58 €
Pflegeversicherungsbeitrag:                             71,66 €*
Gesamtbeitrag:                                                619,24 €

 

 

Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung bei Arbeitnehmern mit Entgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze vom 01.01.- 30.06.2009

Beitragsbemessungsgrenze 2009:               3675,00 €
Krankenversicherungsbeitrag:                        569,64 €
Pflegeversicherungsbeitrag:                             71,66 €*
Gesamtbeitrag:                                                641,30 €


* Für Kinderlose (siehe auch Beiträge zur Pflegeversicherung) sind zusätzlich 9,38 € zu erheben. Für die Zeit vom 01.01.-31.12.09 waren es 9,19 €.

 

Beitragszuschuss des Arbeitgebers für freiwillig kranken- und pflegeversicherte Mitarbeiter

Ab dem 01.01.2010 beläuft sich der Zuschuss auf 262,50 € zur Krankenversicherung sowie 36,56 € zur Pflegeversicherung.
Für die Zeit 01.07.- 31.12.2009 betrug der Zuschuss zur Krankenversicherung 257,25 € sowie 35,83 € zur Pflegeversicherung. In der Zeit vom 01.01.- 30.06.2009 waren es 268,28 € zur Krankenversicherung sowie 35,83 € zur Pflegeversicherung.

Beitragssätze anderer Sozialversicherungsträger

Übrige Sozialversicherungsbeiträge

seit 01.01.2009
i
n Prozent

bis 31.12.2008

in Prozent

gesetzlicher Sonderbeitrag zur Krankenversicherung 0,9  0,9
Pflegeversicherung 1,95  1,95
Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose* 0,25  0,25
Rentenversicherung 19,9  19,9
Arbeitlosenversicherung 2,8  3,3
  • gesetzlicher Sonderbeitrag
    Seit 01.07.2005 wird monatlich ein Sonderbeitrag von 0,9 % erhoben, so sieht es der Gesetzgeber für alle gesetzlichen Krankenkassen vor. Diesen Sonderbeitrag finanzieren die Versicherten (Arbeitnehmer, Rentner, Studenten usw.) alleine, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Lohnnebenkosten zu senken. Familienversicherte und Bezieher von Arbeitslosengeld brauchen den Sonderbeitrag nicht zu zahlen.

 

  • *Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres
    Kinderlose zahlen zusätzlich einen erhöhten Zuschlag von 0,25 %. Der Arbeitgeber behält den Zuschlag für kinderlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Gehalt ein und führt ihn an die Krankenkasse ab. Weist ein Arbeitnehmer seine Elternschaft nach oder ist sie bereits bekannt (zum Beispiel durch den Eintrag auf der Steuerkarte, Geburtsurkunde), entfällt der Beitragszuschlag. Vor dem 1. Januar 1940 Geborene und Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes 2 sind vom Zuschlag befreit, ebenso wie Adoptiv-, Stief- und Pflegeltern sowie Eltern, deren Kinder gestorben sind. 

 

Beitragsbemessungsgrenzen und andere Grenzen für das Jahr 2010

Artjährlich in Euromonatlich in Euro
Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

W 66.000,00

O 55.800,00

W 5.500,00

O 4.650,00

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 45.000,00 3.750,00
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze KV/PV 49.950,00  
Bezugsgröße in der Sozialversicherung

W 30.660,00

O 26.040,00

W 2.555,00

O 2.170,00

Geringfügigkeitsgrenze   400
Geringverdienergrenze   325
  • Geringfügigkeitsgrenze
    Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist verischerungsfrei, sofern die Entlohnung regelmäßig nicht mehr als 400,00 Euro im Monat beträgt. Der Arbeitgeber entrichtet pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Pauschalsteuern. Ebenfalls sind vom Arbeitgeber Beiträge für die Umlage U 1 bei Krankheit in Höhe von 0,6 % sowie Beiträge für die Umlage U 2 bei Schwangerschaft und Mutterschaft in Höhe von 0,07 % zu entrichten. Arbeitnehmer sind sozialversicherungsfrei - auch wenn der Minijob als einziger Nebenjob zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.

 

  • Geringverdienergrenze
    Ist man im Rahmen einer betrieblicher Berufsbildung beschäftigt und verdient nicht mehr als 325,00 Euro im Monat, ist von den eigenen Beiträgen befreit. Der Arbeitgeber übernimmt in diesen Fällen die Beiträge voll.

 

Beitrag zur studentischen Krankenversicherung ab 01.07.2009

Beitragssatz 2009/2010:                                   10,43 €
BAföG-Satz                                                     512,00 €
Krankenversicherungsbeitrag:                          53,40 € / 53,40 €
Pflegeversicherungsbeitrag 2,2 %/1,95 %        11,26 € /   9,98 € 
Gesamtbeitrag:                                                   64,66 € /  63,38 €

 

Beitrag zur studentischen Krankenversicherung bis 30.06.2009

Beitragssatz 2009:                                             10,85 %
BAföG-Satz                                                     512,00 €
Krankenversicherungsbeitrag:                          55,55 € / 55,55 €
Pflegeversicherungsbeitrag 2,2 %/1,95 %        11,26 € /   9,98 € 
Gesamtbeitrag:                                                   66,81€ /  65,53 €

 


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