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Fälligkeit der Beiträge

Wann sind die Beiträge zu zahlen?

sitzender Mann vor dem Laptop  
  • Beiträge werden am 15. des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den sie zu zahlen sind.
  • Beiträge zur Krankenversicherung der Studenten sind für das Semester im Voraus zu zahlen. Sie können auch monatlich gezahlt werden, wenn die Beitragszahlung gesichert ist.
  • Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt; ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.
  • Die Arbeitgeber haben den Beitragsnachweis für den jeweiligen Abrechungszeitraum zwei Arbeitstage vor Fälligkeit, bei Teilnahme am Kontenabbuchungsverfahren bis spätestens drei Arbeitstage vor der Fälligkeit, einzureichen.

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