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Häufig gestellte Fragen zum Bonusmodell: 100 pro aktiv 

Vielleicht ist Ihre Frage ja genau hier zu finden!

Werden Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung außerhalb der Daimler AG anerkannt?

Wenn Sie, z. B. als mitversicherter Familienangehöriger, nicht bei der Daimler AG beschäftigt sind und Ihr

Arbeitgeber Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anbietet, erkennen wir diese an. Wichtig sind der zeitliche

Umfang von mindestens eineinhalb Stunden und Ihr Teilnahmenachweis.

 

Ich bin noch nicht 35 Jahre und männlich - welche Maßnahmen muss ich erfüllen?

Neben jeweils zwei Maßnahmen aus den Bereichen „Ordentlich vorgesorgt" und „Richtig fit" müssen Sie aus

dem Bereich „Pflicht erfüllt" nur die zahnärztliche Vorsorge erfüllen und einen vollständigen Impfschutz haben.

 

Wer kann am Bonusmodell teilnehmen?

Alle Mitglieder können teilnehmen, z. B. Beschäftigte, Rentner, Auszubildende.

 

Können auch Familienangehörige teilnehmen?

Ja, alle Familienangehörigen ab 18 Jahren können teilnehmen, z. B. Ehepartner und Kinder.

 

Welche Nachweise muss ich erbringen, damit meine Maßnahmen anerkannt werden?

Bitte lassen Sie sich auf Ihrer Bonuskarte von Ihrem Arzt, Trainer, Kursleiter etc. bestätigen, dass Sie an einer Untersuchung, einem Kurs oder einer anderen Maßnahme (z. B. Sportabzeichen, Volkslauf, Aktivwoche, Vorsorgekur) teilgenommen haben. Für diesen Nachweis genügen Unterschrift und Stempel des Arztes/Anbieters. Als Nachweis gelten auch Kopien Ihres Impfbuches, Ihres zahnärztlichen Bonushefts und Ihres Mitgliedsausweises eines Sportvereins.

 

Werden mir eventuell anfallende Kosten für die Nachweise erstattet?

Nein, für diese Kosten kommen Sie selbst auf.


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