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Elektronisches Rezept
Kann ich auch für jemand anderen, zum Beispiel für einen Familienangehörigen, ein elektronisches Rezept einlösen?
Ja, ein Familienangehöriger kann sein elektronisches Rezept von einem vertrauten Familienmitglied durch Mitgabe seiner Gesundheitskarte einlösen lassen. Bettlägerige Patienten erhalten also weiterhin problemlos die für sie wichtigen Verordnungen. Auch die Einlösung von Rezepten durch Versandapotheken wird möglich sein.
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