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Hebammenhilfe
Ihr Anspruch
Während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und während des Wochenbettes haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe. Diese umfasst die notwendigen Hilfen der Hebamme bei Schwangerschaftsbeschwerden, bei der Geburt und während des Wochenbettes; dazu gehören auch Maßnahmen der Schwangeren- und Mutterschaftsvorsorge, wie z.B. Schwangerschaftsgymnastik und Beratungen.
Für Arznei-, Verband- und Heilmittel, die Ihnen Ihr Arzt bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung verschreibt, übernehmen wir die Kosten in voller Höhe - Sie müssen keine Zuzahlung leisten.
Die Kosten für eine stationäre Entbindung in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung tragen wir voll, also ohne Zuzahlung durch Sie.
Nur wenn im Anschluss an den Zeitraum der stationären Entbindung eine weitere Krankenhausbehandlung erforderlich sein sollte, zahlen Sie den üblichen Eigenanteil, und zwar längstens für 28 Tage.
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