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Fahrkosten und Krankentransport
Wann übernehmen wir die Fahrkosten? Wie hoch ist die Zuzahlung?
Wir übernehmen die Kosten für:
- Hin- und Rückfahrt bei stationärem Krankenhaus- oder Kuraufenthalt,
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus (auch dann, wenn sich keine stationäre Behandlung anschließt),
- für Krankentransporte, wenn aus medizinischen Gründen der Einsatz eines Krankentransportwagens erforderlich ist,
- für Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird.
Antrag und Broschüre:
Rechts in unserer Downloadbox finden Sie einen Vordruck, mit dem Sie die Fahrkosten zur stationären Behandlung beantragen können. In unserer Broschüre "Fahrten zur Behandlung" finden Sie viele interessante Informationen zu diesem Thema.
Eigenanteil:
Dabei schreibt das Sozialgesetzbuch eine Selbstbeteiligung von 10% der Fahrkosten, mindestens 5€ und höchstens 10€, vor. Bei Rehabilitationsleistungen gilt die Eigenbeteiligungsregelung nicht.
Bei geringen Einkommen besteht die Möglichkeit einer Befreiung, lesen Sie dazu bitte hier weiter.
Zur ambulante Behandlung:
Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung dürfen nur noch in besonderen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung durch unsere BKK übernommen werden.
Rücktransport aus dem Ausland:
Die Kosten eines Rücktransports aus dem Ausland dürfen wir nicht übernehmen
Unsere kostenlosen Zusatzleistungen
Krankentransport (regional)
Wir organisieren an einigen Standorten Krankentransporte für Sie. Denn woher sollen Sie wissen, welches Taxiunternehmen so ausgestattet ist, dass es auf Ihre individuelle Erkrankung eingestellt ist? Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Noch mehr Daimler BKK Komfort bekommen Sie hier.
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