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Familienversicherung
Daimler BKK für die ganze Familie

Gesundheit hat Vorfahrt! Von diesem Angebot können nicht nur Sie, sondern auch Ihre Familienange-hörigen profitieren. Denn als familienfreundliche Krankenkasse bieten wir den Angehörigen unserer Mitglieder die beitragsfreie Familienversicherung an.
Antrag auf Familienversicherung
Ansprechpartner für Familienversicherungsfragen
Jährliche Überprüfung unseres Versichertenbestandes
- Die Familienangehörigen haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Es besteht keine eigene Versicherung, die gegenüber der Familienversicherung vorrangig ist.
- Es liegt keine Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht vor.
- Die Familienangehörigen üben keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aus
- und haben kein eigenes Gesamteinkommen von mehr als 365 € monatlich. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, gilt eine Gesamteinkommensgrenze von 400 €.
- Ihr Ehepartner oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner (nach dem LpartG),
- leibliche Kinder,
- Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen (Pflegeeltern) leben,
- Kinder von familienversicherten Kindern,
- Stief- und Enkelkinder, wenn Sie sie überwiegend unterhalten und dies durch Einkommensnachweise belegen.
Ausnahme:
Die Familienversicherung für Kinder ist nicht möglich, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte:
- nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist,
- sein Gesamteinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
(2010: 49.950,- Euro) liegt - und sein Gesamteinkommen höher als Ihr Gesamteinkommen ist.
-
grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium befinden. Der Anspruch kann sich über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus um die Zeit der gesetzlich abgeleisteten Dienstpflicht (Grundwehr- oder Zivildienst) verlängern, wenn dadurch die schulische Ausbildung unterbrochen wurde.
- ohne Altersgrenze, wenn sie wegen einer Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten und sie bei Eintritt der Behinderung familienversichert waren.
Studenten:
Studenten sind während des Studiums beitragsfrei bei unserer BKK familienversichert (Altersgrenze: 25. Lebensjahr). Wird eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, bei der das monatliche Entgelt 365,00 € brutto überschreitet, endet mit der Beschäftigungsaufnahme der Anspruch auf Familienversicherung.
Gleichzeitig tritt die Versicherungspflicht als Student/in ein, mit der Folge, dass monatlich Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Die Höhe des Beitrags ist bei allen Krankenkassen gleich.
Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit:
Üben Angehörige eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit aus, dann ist eine Familienversicherung grundsätzlich nur möglich wenn:
-
der Angehörige monatlich nicht mehr als 365 € Einkommen erzielt
- nicht mehr als 18 Stunden die Woche für seine selbstständige Tätigkeit aufwendet
- und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt
Bei Fragen können Sie auch gerne Kontakt mit uns aufnehmen oder sich an Ihren Kundencenter vor Ort wenden:
Ihre Ansprechpartner für Fragen zur Familienversicherung:
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