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Rentner

Informationen rund um das Thema Rente

Allgemeine Informationen für Rentner

Wenn Sie einen Rentenantrag stellen wollen, interessiert es Sie sicherlich, wie es um Ihre Krankenversicherung bestellt ist. Wahrscheinlich wird es eine Weile dauern, bis über Ihren Rentenantrag entschieden ist. Hier erhalten Sie schon frühzeitig alle Informationen über Ihre weitere Krankenversicherung.

 

Bin ich als Rentner krankenversichert?

Im Ruhestand sind Sie genauso kranken- und pflegeversichert wie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben. Sie bleiben als Rentner weiterhin Mitglied Ihrer bisherigen Krankenkasse, also unserer BKK. Dies gilt auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt über Ihren Rentenantrag noch nicht entschieden sein sollte.

 

Wann beginnt die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?

Die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner beginnt frühestens mit dem Tage des  Rentenantrages - es sei denn, Sie sind noch als Beschäftigter oder Bezieher von Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder ähnlichen Leistungen versichert.

Die Bestimmungen zur Krankenvesi­cherung gelten auch für die Pflegeversicherung.

 

Wann ist die KVdR ausgeschlossen?

Die KVdR ist ausgeschlossen, wenn Sie

 

  • hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind,
  • versicherungsfrei sind, z.B. als Beamter, Richter,
  • neben dem Rentenbezug arbeiten und durch die Beschäftigung krankenversichert sind, als Arbeitslosengeldbezieher pflichtversichert sind,
  • sich von der Krankenversicherungspflicht haben befreien lassen oder
  • von Ihrem Wahlrecht im Rahmen der Gesetzesänderung zum 01.04.2002 Gebrauch gemacht haben, weiterhin freiwilliges Mitglied bleiben zu wollen.

 

Trifft keiner dieser Fälle zu, tritt die Krankenversicherungspflicht als Rentner ein.

 

Unter folgender Telefonnummer können Sie sich vertrauensvoll mit Ihren individuellen Fragen an uns wenden: 0421 - 419- 2906. Wir beraten Sie gern.

 

Wichtig:

Beachten Sie bitte, dass ab 2005 erstmalig Steuern auf Ihre Rente bzw. rentenähnliche Einkünfte wie z.B. Betriebsrente, private Rentenzahlungen oder Witwenrente, erhoben werden.

 

Hier können Sie noch mehr über die Beiträge der Rentner erfahen:

Beiträge für Rentner

 


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