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Studenten

Wichtige Informationen rund um die Krankenversicherung

Wie bin ich versichert als Student?

Wie erhalte ich die Versicherungsbescheinigung für die Uni oder die Fachhochschule?

Höhe der Beiträge

Ihre Ansprechpartner 

 

Wie bin ich versichert als Student?

Studentenversicherung

Als Student/in sind Sie in der Regel zunächst noch über Ihre Eltern familienversichert. Wenn dies nicht mehr zutrifft, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen bei unserer BKK in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern.

 

Krankenversicherung als Student/-in (KVdS)

Die KVdS besteht grundsätzlich für alle ordentlich Studierenden einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind (z.B. durch eine Familienversicherung oder eigene Mitgliedschaft im Rahmen einer Beschäftigung). Die KVdS ist zudem an das Alter des Studierenden und die Studiendauer geknüpft.

 

Ende der KVdS

Die Versicherung in der KVdS endet spätestens mit Abschluss des Studiums, mit Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit dem Semester, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden.

Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn familiäre sowie persönliche Gründe oder die Art der Ausbildung eine Verlängerung rechtfertigen. Beispiele hierfür sind Krankheit, die Geburt eines Kindes und dessen anschließende Betreuung oder der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für ein Studium auf dem zweiten Bildungsweg. Bitte wenden Sie sich in solchen Ausnahmefällen an uns.

 

Freiwillige versicherte Studenten

Wie geht es weiter nach der KVdS? - Nach der KVdS empfehlen wir eine freiwillige Weiterversicherung bei unserer Kasse.

Als immatrikulierter Student sind Sie für bis zu sechs weiteren Monaten vorteilhaft bei uns versichert. Das heißt, Sie zahlen nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder nach Ablauf des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden, zwar nicht mehr den Studentenbeitrag, aber auch noch nicht den vollen Beitrag anderer freiwilliger Mitglieder.

Wie erhalte ich die Versicherungsbescheinigung für die Uni oder die Fachhochschule?

Versicherungsbescheinigung

Bei Beginn des Studiums benötigen Sie für die Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung. Diese gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Eine neue Bescheinigung wird nur erforderlich, wenn sich das Versicherungsverhältnis ändert oder wenn der Student die Hochschule wechselt.

Die zur Weiterleitung an Ihre Hochschule oder Universität benötigte Versicherungsbescheinigung und die für die Hochschule bestimmte Rückantwort sowie eine weitere Versicherungsbescheinigung zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung können Sie hier anfordern.

Höhe der Beiträge: 

Beiträge für Studenten

Für versicherungspflichtige Studenten ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Er berechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz und dem Beitragssatz von 10,43 %.

 

Ab 01.07.2009 beträgt der Beitrag zur Krankenversicherung 53,40 EUR. Die Beiträge zur Pflegeversicherung belaufen sich auf 9,98 EUR (ohne Beitragszuschlag), bzw. 11,26 EUR (mit Beitragszuschlag). Der für die Ermittlung der Beiträge maßgebende Bedarfsbetrag nach dem BAföG liegt bei 512 EUR.

 

Bitte denken Sie daran, die Beiträge für das Semester im Voraus zu zahlen. Am bequemsten können Sie das per Einzugsermächtigung regeln, die Sie jederzeit widerrufen können. So ist eine monatliche Zahlung möglich.

Für Fachschüler gilt ebenfalls der günstige Studentenbeitrag.

 

Beiträge für freiwillig versicherte Studenten

Als immatrikulierter Student sind Sie für bis zu sechs weiteren Monaten vorteilhaft bei uns versichert. Das heißt, Sie zahlen nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder nach Ablauf des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden, zwar nicht mehr den Studentenbeitrag, aber auch noch nicht den vollen Beitrag anderer freiwilliger Mitglieder.

 

Stattdessen sind es ab  01.01.2010 monatlich nur 88,83 EUR in der Krankenversicherung und 16,61EUR bzw. 18,74 EUR* für die Pflegeversicherung.

 

Voraussetzung ist allerdings, dass Sie auch weiterhin "hauptberuflich" studieren und Ihre beitragspflichtigen Einnahmen 851,67 EUR im Monat nicht übersteigen.

 

Nach diesen sechs Monaten errechnet sich der Beitrag für freiwillig versicherte Studenten aus dem ermäßigten Beitragssatz. Damit ergibt sich ein monatlicher Betrag von 121,79  EUR für die Krankenversicherung zuzüglich 16,61 EUR bzw. 18,74 EUR* für die Pflegeversicherung. Diesen Mindestbeitrag können wir grundsätzlich immer dann berechnen, wenn Ihre monatlichen Einnahmen nicht über 851,67 EUR liegen.

 

*inkl. Zusatzbeitrag nach dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz

Ihre Ansprechpartner:

Sie haben Fragen rund um die studentische Krankenversicherung?

 

Ansprechpartnerin für die Namen A-K:

Tanja Stoppe

Tel. 0421/419-6851

Fax 0421/33072-224

E-Mail: tanja.stoppe@daimler-bkk.com

 

Ansprechpartnerin für die Namen L-Z:

Heike Petersen

Tel. 0421/419-4620

Fax 0421/33072-227

E-Mail: heike.petersen@daimler-bkk.com


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