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Befreiung von der Zuzahlung  

Wann bin ich von der Zuzahlung befreit ?

lächelnde Menschen unterschiedlichsten Alters

Zuzahlungen und Belastungsgrenzen
Um Sie finanziell nicht zu überfordern, hat der Gesetzgeber unterschiedliche Regelungen zu den Eigenanteilen und Zuzahlungen getroffen.

Belastungsgrenzen: 

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit (außer bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Fahrkosten).

 

Versicherte über 18 Jahre

Welche Einnahmen gehören zum Lebensunterhalt?

Um Sie finanziell nicht zu überfordern, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Zuzahlungen nur bis zu einem Betrag in Höhe von 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zu leisten sind. 

 

Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt gehöen z.B. Lohn oder Gehalt, Renten, Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten), Kapitalerträge (Zinsen) und Mieteinnahmen. Unberücksichtigt bleiben Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz und Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz.

 

Die Bruttoeinnahmen der mit dem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und des eingetragenen Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz werden mit herangezogen. Hierbei werden die Gesamtbruttoeinnahmen um 15 % der jährlichen Bezugsgröße (2010 = 4.599 €) für den ersten und um 10 % (2010 = 3.066 €) für jeden weiteren Angehörigen vermindert. Bei Kindern erfolgt die Kürzung in Höhe des Kinderfreibetrages (2010= 7.008 €).

 

Für einige Personengruppen, z. B. Empfänger von Sozialhilfe, gelten besondere Regelungen zur Bestimmung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

 

Mit unserem Zuzahlungsrechner (in der Servicebox rechts) können Sie problemlos ermitteln, ob Ihre Zuzahlungen bereits die Belastungsgrenze erreicht haben.

 

Sie möchten einen Befreiungsantrag stellen?

Einloggen lohnt sich!

Mit unserem Zuzahlungsrechner können Sie Ihre jährliche Belastungsgrenze ermitteln und Sie finden dort auch einen Überblick der verschiedenen Zuzahlungsbeträge:

 Hier geht`s zum Zuzahlungsrechner

 

Vorausgefüllte Formulare machen das Leben leichter. Ihre persönlichen Daten sind bereits enthalten. Entweder tippen Sie nun die fehlenden Angaben in das beschreibbare Dokument oder drucken es aus und ergänzen den Rest von Hand. Jetzt fehlt nur noch Ihre Unterschrift.

Befreiungsantrag online ausstellen

 

Hier können Sie die Anträge aber auch als PDF herunterladen:

Befreiungsantrag (allgemein)

Befreiungsantrag für chronisch Kranke

 

So, nun geht´s per Post an die Daimler BKK, 28178 Bremen oder per Fax an das Kundencenter.

Den Erstattungs- und/oder Befreiungsantrag sollten Sie erst dann bei uns einreichen, wenn Sie die Belastungsgrenze überschritten haben. 

 

Unser Tipp: So gibt`s Geld vom Finanzamt zurück:

Es gibt eine Möglichkeit, sich zumindest einen Teil des Geldes zurückzuholen: "Steuererklärung" heißt das Zauberwort.

 

Wir verraten Ihnen, was Sie dabei beachten müssen:

Wenn Sie krankheitsbedingt höhere Ausgaben haben als die große Mehrheit der Steuerzahler mit gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und gleichem Familienstand, dann können Sie dies als

 

außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen, vorausgesetzt

  • niemand sonst leistet für diese Krankheitskosten Ersatz, also z.B. Arbeitgeber, Krankenkasse, Zusatzversicherung,
  • die Krankheitskosten gehen über eine bestimmte "zumutbare Belastung" hinaus.

Die zumutbare Eigenbelastung beträgt je nach Einkommen und Familienstand 1-2 Prozent (Familien mit mehr als zwei Kindern) bis zu maximal 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte (Familien ohne Kinder und mit hohem Einkommen).

Folgende Krankheitskosten können Sie steuermindernd geltend machen:

  • Zuzahlungen für rezeptpflichtige und rezeptfreie Medikamente
  • Eigenanteil von Krankenhausaufenthalten
  • Aufwendungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie, die über den Kassenanteil hinausgehen
  • Kosten für Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgeräte etc.)
  • Ausgaben für Heilmittel (z.B. Massagen, Bäder, Krankengymnastik etc.)
  • Fahrkosten zum Arzt, Masseur, Optiker oder zum Besuch erkrankter Familienmitglieder
  • Kurkosten (Reisekosten, Kurmittel, Kurtaxe)
  • Aufwendungen für Heilpraktiker
  • selbst bezahlte Rechnungen, wenn Sie einen Selbstbehalt- oder Beitragsrückgewähr-Tarif gewählt haben.

Ausgaben der individuellen Lebensführung (z.B. für Viagra oder die Anti-Baby-Pille) können nicht berücksichtigt werden.

 

Quittungen sammeln: 

Bewahren Sie Belege, mit denen Sie Ihre Ausgaben nachweisen können, auf und fügen Sie Ihrer Steuererklärung bei. Denken Sie auch an die Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit erkrankten Familienmitgliedern entstanden sind.

In der Regel akzeptiert das Finanzamt diese Rechnungen. In Ausnahmefällen empfiehlt es sich, ein ärztliches Attest vorzulegen, nämlich dann, wenn es um besondere, nicht alltägliche Aufwendungen geht.

 

Sonderregelung für chronisch Kranke
Wer wegen einer schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung ist, braucht – auf Antrag – nur Zuzahlungen bis zu 1 % der jährlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt zu leisten. Wichtig: Sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen, gilt die niedrigere Zuzahlungsgrenze für alle anfallenden Zuzahlungen.

 

 


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