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Patientenquittung sorgt für Transparenz
Was kostet eigentlich meine Untersuchung?
Die Abrechnung per Krankenversichertenkarte (KV-Karte) ist für alle Beteiligten praktisch: Das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Sachleistungsprinzip funktioniert so, dass ein Patient bei einem Arztbesuch lediglich seine KV-Karte vorzulegen braucht und schon erhält er die erforderlichen medizinischen Leistungen.
Für den Versicherten, bzw. Patienten blieb lange Zeit allerdings meist unklar, was eine Untersuchung oder Behandlung im Einzelnen gekostet hat. Mit der Patientenquittung ist seit 2004 Licht in dieses Dunkel gekommen.
Auf Wunsch kann nämlich jeder Patient von seinem Arzt, Zahnarzt oder auch im Krankenhaus eine solche Rechnung verlangen, auch Leistungs- und Kosteninformation genannt. Sie listet detailliert auf, welche Leistung ein Arzt wann und zu welchem Honorar erbracht hat. Das sorgt für Transparenz, kostenbewusstes Verhalten wird so gefördert.
Patienten haben die Wahl zwischen einer Tages- und einer Quartalsquittung. Die Tagesquittung stellt der Arzt unmittelbar nach dem Besuch in der Praxis aus, die Quartalsquittung listet alle Leistungen und Kosten im jeweiligen Kalendervierteljahr auf. Für letztere ist ein Euro Aufwandsentschädigung und gegebenenfalls Porto zu zahlen, wenn die Quittung nach Hause geschickt wird.
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