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Gut versichert im Ausland
Endlich Urlaub!
Sicher freuen Sie sich schon auf Ihren nächsten Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. Gut geplant ist halb am Ziel – daher sollten Sie sich rechtzeitig um Ihren Versicherungsschutz kümmern.
Was sollten Sie beachten?
Kostenlose Auslandsreise-Krankenversicherung mit Notrufservice
Bei Urlaub im Inland bleibt alles beim Alten: Sie erhalten an jedem Ort in Deutschland ärztliche oder zahnärztliche Hilfe. Dazu brauchen Sie lediglich Ihre Versichertenkarte mit in die Praxis zu bringen und schon kann die Behandlung beginnen.
Wenn Sie in Länder der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie nach Kroatien, Mazedonien oder in die Schweiz reisen, sollten Sie Ihre Versichertenkarte unbedingt dabei haben. Sie erhält auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card = EHIC). Beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus brauchen Sie nur die EHIC zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass vorzulegen und schon werden Sie behandelt.
Wenn Sie gezielt ins Ausland fahren, um sich einer geplanten Behandlung zu unterziehen, können Sie die EHIC dafür nicht einsetzen. Bitte sprechen Sie in einem solchen Fall vorher mit uns.
Auch mit weiteren Staaten hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen, das den Versicherungsschutz in diesen Ländern gewährleistet, dazu gehören z.B.:
Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Tunesien und die Türkei.
Unsere kostenlosen Zusatzleistungen
Kostenlose Auslandsreise-Krankenversicherung
Wir erleichtern Ihnen die Urlaubsvorbereitung. Mit unserer Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie automatisch auf jeder Reise bis zu sechs Wochen Dauer krankenversichert ... mehr.
Reiseimpfungen
Andere Länder andere Krankheiten. Doch vor den allermeisten Infektionskrankheiten können Sie sich durch eine Impfung schützen... mehr.
Reisegesundheitsbrief
Wenn Sie eine Fernreise planen (z.B. nach Asien oder in die Karibik), empfehlen wir Ihnen den Reisegesundheitsbrief des Centrums für Reisemedizin. Dieser stattet Sie kostenlos mit einer ausführlichen Gesundheitsinformation mit allen wichtigen Hinweisen zu Ihrem Urlaubsland aus...mehr.
Noch mehr Daimler BKK Komfort bekommen Sie hier.
Anforderung eines Auslandskrankenscheins
Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie sich in den Ländern der EU sowie in Norwegen, Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien und der Schweiz medizinisch behandeln lassen.
Merkblätter können Sie hier herunterladen
Für alle anderen Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, erhalten Sie weiterhin einen speziellen Auslandsberechtigungsschein für die medizinische Behandlung, z.B. für Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Tunesien und die Türkei. In Großbritannien brauchen Sie diese Bescheinigung nicht.
Hier haben Sie online die Möglichkeit, eine Anspruchsbescheinigung für Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Tunesien und die Türkei anzufordern.
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