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Familienversicherung 

Daimler BKK für die ganze Familie

Gesundheit hat Vorfahrt. Von diesem Angebot können nicht nur Sie, sondern auch Ihre Familienangehörigen profitieren. Denn als familienfreundliche Krankenkasse bieten wir den Angehörigen unserer Mitglieder die beitragsfreie Familienversicherung an. 

 

Voraussetzungen 

Personenkreis 

Antrag auf Familienversicherung

Altersgrenzen bei Kindern

Besonderheiten 

Ansprechpartner für Familienversicherungsfragen

Jährliche Überprüfung unseres Versichertenbestandes

 

Voraussetzungen:

  • Die Familienangehörigen haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Es besteht keine eigene Versicherung, die gegenüber der Familienversicherung vorrangig ist.
  • Es liegt keine Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht vor.
  • Die Familienangehörigen üben keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aus
  • und haben kein eigenes Gesamteinkommen von mehr als 365 € monatlich. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, gilt eine Gesamteinkommensgrenze von 400 €.

 

 

Personenkreis:

  • Ihr Ehepartner oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner (nach dem LpartG),
  • leibliche Kinder,
  • Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen (Pflegeeltern) leben,
  • Kinder von familienversicherten Kindern,
  • Stief- und Enkelkinder, wenn Sie sie überwiegend unterhalten und dies durch Einkommensnachweise belegen.

 

Antrag auf Familienversicherung

Erfüllen Ihre Familienangehörigen diese Voraussetzungen, dann können sie beitragsfrei bei unserer BKK familienversichert werden. 

 

Rechts in der Download-Box finden Sie den Antrag. Bitte schicken Sie uns diesen ausgefüllt und unterschrieben an zurück.

 

Ausnahme:

 

Die Familienversicherung für Kinder ist nicht möglich, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte:

  1. nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist,
  2. sein Gesamteinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
    (2010: 49.950,- Euro) liegt
  3. und sein Gesamteinkommen höher als Ihr Gesamteinkommen ist

 

 

Altersgrenzen bei Kindern:

  • grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium befinden. Der Anspruch kann sich über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus um die Zeit der gesetzlich abgeleisteten Dienstpflicht (Grundwehr- oder Zivildienst) verlängern, wenn dadurch die schulische Ausbildung unterbrochen wurde.
  • ohne Altersgrenze, wenn sie wegen einer Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten und sie bei Eintritt der Behinderung familienversichert waren.

 

Besonderheiten:

 

Studenten:

Studenten sind während des Studiums beitragsfrei bei unserer BKK familienversichert (Altersgrenze: 25. Lebensjahr). Wird eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, bei der das monatliche Entgelt 365,00 € brutto überschreitet, endet mit der Beschäftigungsaufnahme der Anspruch auf Familienversicherung.
Gleichzeitig tritt die Versicherungspflicht als Student/in ein, mit der Folge, dass monatlich Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Die Höhe des Beitrags ist bei allen Krankenkassen gleich.

 

Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit:

Üben Angehörige eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit aus, dann ist eine Familienversicherung grundsätzlich nur möglich wenn:

  • der Angehörige monatlich nicht mehr als 365 € Einkommen erzielt
  • nicht mehr als 18 Stunden die Woche für seine selbstständige Tätigkeit aufwendet
  • und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt

 

Bei Fragen können Sie auch gerne Kontakt mit uns aufnehmen oder sich an Ihren Kundencenter vor Ort wenden:

 

Ihre Ansprechpartner für Fragen zur Familienversicherung: 

 

Telefon- und Faxnummer für Familienangehörige des Kundencenters:
Hannover, Gaggenau, Rastatt, Berlin (inkl. Potsdamer Platz, Ludwigsfelde)

Tel. 0421 - 419 - 57 41
Fax: 0421 - 33072 - 231

 

Telefon- und Faxnummer für Familienangehörige des Kundencenters:
Hamburg, Kassel, München, Köln

Tel. 0421 - 419 - 61 77
Fax: 0421 - 33072 - 271

 

Telefon- und Faxnummer für Familienangehörige des Kundencenters:
Sindelfingen (inkl. MTC), Ulm

Tel. 0421 - 419 - 69 96
Fax: 0421 - 33072 - 272

 

Ansprechpartner für Familienangehörige des Kundencenters:
Düsseldorf, Mannheim, Stuttgart (Möhringen, Mettingen, Untertürkheim)

Tel. 0421 - 419 - 92 196
Fax: 0421 - 33072 - 273

 

Telefon- und Faxnummer für Familienangehörige des Kundencenters:
Bremen, Wörth, Germersheim

Tel. 0421 - 419 - 52 69
Fax: 0421 - 33072 - 270

 

 

Jährliche Überprüfung unseres Versichertenbestandes:

 

Als familienfreundliche Krankenkasse nehmen wir Angehörige, die nicht selbst versichert sind, kostenfrei in die Familienversicherung auf. Die Versicherungsverhältnisse innerhalb der Familie können sich jedoch im Laufe eines Jahres verändern. Die Daten der Familienversicherung sind für den kassenübergreifenden Risikostrukturausgleich von besonderer Bedeutung. Daher sind wir von unserer Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt) verpflichtet, den Versichertenbestand jährlich per schriftlicher Abfrage zu aktualisieren.

Deshalb brauchen wir Ihre Hilfe, um den kostenlosen Versicherungsschutz Ihrer Angehörigen gewähren zu können: Bitte schicken Sie den Fragebogen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.

 

Wenn sie weitere Fragen zum Bogen haben dann schauen Sie bitte in unseren FAQ Bereich

 


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