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Wer kann Mitglied werden
Schon geprüft, ob Sie Mitglied werden können?
Wir sind die exklusive Krankenkasse für Mitarbeiter des Daimler Konzerns und deren Familienangehörige
Unser Kundenbereich - dazu gehören:
- alle Mitarbeiter der genannten Betriebe (Mitglieder privater Krankenversicherungen sind dabei ausgenommen). Welche Betriebe dazu gehören erfahren Sie unter unser Kassenbereich
- Mitarbeiter, die von einer Beschäftigung im Ausland zurückkehren, vorher gesetzlich versichert waren und eine Tätigkeit in unserem Kassenberich (wieder-) aufnehmen
- Studenten und Praktikanten, die bisher über die Familienversicherung bei uns versichert waren
- Rentenantragsteller und Rentner, die zuletzt in einem der genannten Betriebe beschäftigt waren (Mitglieder privater Krankenversicherungen sind davon ausgenommen)
- Ehepartner und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftssgesetzes unserer Mitglieder, die in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind
Unser Kassenbereich - dazu gehören:
- die zentralen Bereiche (auch sog. „dekonzentrierte Bereiche“) der Daimler AG und der Forschungs- und Entwicklungsbereiche
- die Daimler-Produktionsbetriebe in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Gaggenau, Hamburg, Kassel, Ludwigsfelde, Mannheim, Rastatt, Sindelfingen, Untertürkheim und Wörth
- alle Niederlassungen
- die EvoBus GmbH mit ihrer Zentrale in Stuttgart und ihren Betrieben
- die DEBEOS Daimler Objektmanagement und
Service GmbH, Stuttgart - der MB Classic Car Club GmbH, Stuttgart
- Haus Lämmerbuckel GmbH, Wiesensteig.
Mitglieder unserer BKK bleiben oder können bleiben:
-
Mitglieder, die innerhalb des Unternehmens oder zu einem anderen Arbeitgeber wechseln
- Mitglieder, die von der Möglichkeit der Altersteilzeit Gebrauch machen
- Mitglieder, die in den (Vor-)Ruhestand gehen
- Ehepartner und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes unserer Mitglieder, die bei uns familienversichert waren sowie Kinder, die erstmals eine Berufstätigkeit aufnehmen
- Mitarbeiter der Daimler AG, die während einer Entsendung ins Ausland zwar keinen Leistungsanspruch haben, aber für ihre Rückkehr nach Deutschland mit einer Anwartschaftsversicherung vorsorgen wollen (siehe auch "Unsere Beiträge")
Achtung:
Bevor Sie sich Gedanken über eine private Krankenversicherung machen, sollten Sie unbedingt mit uns reden!
Wir beraten Sie objektiv, auch über das "Kleingedruckte" der privaten Versicherungen. Eine Rückkehr zu unserer BKK wäre nach einem solchen Schritt nicht mehr möglich.
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