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Das neue Elterngeld: Das sollten Sie wissen
Seit Jahresbeginn gibt es das neue Elterngeld. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden, können die Eltern diese Leistung beantragen, die das frühere Erziehungsgeld abgelöst hat.
Mütter und Väter bekommen das Geld vom Staat und zwar steuer- und abgabenfrei.
Während sie Elterngeld beziehen, ist die Mutter oder der Vater nämlich beitragsfrei kranken- und pflegeversichert, vorausgesetzt, sie sind versicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Was ist sonst noch zu beachten?
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, deren Kinder ab dem 1.1.2007 geboren wurden und die
- ihre Kinder selbst betreuen und erziehen
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- für gewöhnlich in Deutschland leben.
Höhe des Elterngeldes:
Die Höhe des Elterngeldes hängt ab vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Es ersetzt 67 % des nach der Geburt wegfallenden Einkommens bis maximal 1800 Euro.
Anspruchsberechtigte Eltern erhalten mindestens 300 Euro. Geringverdiener, Familien mit mehreren Kindern und Familien mit einer Mehrlingsgeburt bekommen ein höheres Elterngeld.
Dauer des Elterngeldes:
Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen. Zwei „Bonusmonate“ kommen hinzu, wenn auch der Partner für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt und wenn in der gesamten Zeit mindestens zwei Monate lang Erwerbseinkommen weggefallen ist. Die Eltern können die Monatsbeträge frei untereinander aufteilen. Sie können entweder nacheinander oder gleichzeitig Elterngeld bekommen. Beziehen sie es gleichzeitig, verringert sich die Zahl der Monate entsprechend. Eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater kann 14 Monate lang Elterngeld bekommen.
Antragstellung:
Das Elterngeld wird schriftlich beantragt. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist.
Vordrucke für den Antrag sind erhältlich bei den Elterngeldstellen, in vielen Gemeindeverwaltungen, in Krankenhäusern und bei den Krankenkassen, also auch bei unserer BKK.
Weitere Informationen und einen Elterngeldrechner finden Sie im Internet unter http://www.bmfsfj.de/
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