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Kosten für Insulin-Analoga
Kein Grund zur Sorge: Wir tragen die Kosten
Die Diskussion darüber, ob Insulin-Analoga weiterhin auf Kassenrezept verschrieben werden dürfen, hat Sie vermutlich verunsichert, wenn Sie persönlich betroffen sind. Bestimmt haben Sie sich gefragt, wie es mit Ihrer Diabetes-Behandlung weitergeht. Wir können Sie beruhigen: Wir übernehmen auch künftig die Kosten für kurzwirksame Insulin-Analoga und langwirksame Insulin-Analoga. Spezielle Verträge, die wir mit den Herstellerfirmen geschlossen haben, machen dies möglich. Ihre Therapie kann wie gewohnt fortgesetzt werden. Für Sie ändert sich nichts.
Damit betroffene Versicherte ihre gewohnte Therapie nicht umstellen müssen, haben wir mit verschiedenen Arzneimittelherstellern Rabattverträge geschlossen. Diese Verträge sorgen dafür, dass Insulin-Analoga nicht teurer sind als so genannte Human-Insuline und somit weiter von uns bezahlt werden dürfen. Dies gilt für folgende Präparate:
- § NovoRapid®
- § NovoMix®
- § Apidra®
- § Humalog®
- § HumalogMix®
- § Liprolog®
- § LiprologMix®.
- § Lantus®.
- § Levemir®.
Die Präparate können weiterhin von Ihrem Arzt verordnet werden. Wir übernehmen dafür gerne die Kosten.
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