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Voller Beitragssatz auf Betriebsrente rechtens

Neues Gerichtsurteil liegt vor

Seit 2004 zahlen Rentner auf Versorgungsbezüge wie zum Beispiel Betriebsrenten oder Kapitalleistungen aus Direktversicherungen den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Vorher brauchten betroffene Rentner nur die Hälfte zu zahlen; für Kapitalzahlungen aus Direktversicherungen wurden gar keine Beitragszahlungen fällig. 

 

Gegen diese Regelung haben sechs Rentner beim Bundesverfassungsgericht geklagt.

 

Jetzt gibt es in dieser Angelegenheit ein Urteil des Gerichts:

Das Gremium ist zu dem Schluss gekommen, dass die Verdoppelung der Beiträge rechtens ist, die Klage wurde abgewiesen. Begründung: Die zunehmend größer werdende Finanzierungslücke im Gesundheitswesen rechtfertige es, Rentner mehr in die Pflicht zu nehmen (Aktenzeichen: 1 BvR 2137/06).

 

Weitere Verfahren stehen noch an. Sie befassen sich mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Beiträge auf Direktversicherungen.

 


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