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Gesundheitsfonds 2009

Das passiert mit Ihren Beiträgen

Wohl nur ein hoffnungsloser Optimist würde zum jetzigen Zeitpunkt behaupten, dass der für 2009 geplante Gesundheitsfonds noch zu verhindern ist. Wir sehen den Tatsachen realistisch ins Auge und bereiten uns seit einiger Zeit auf diese grundlegende Änderung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland vor. Dazu gehört für uns selbstverständlich auch, dass wir Ihnen erklären, was künftig mit Ihren Beitragsgeldern passiert. Als Beitragszahler ist es Ihr gutes Recht zu erfahren, warum das bisher bewährte System, nach dem jede gesetzliche Krankenkasse ihren Beitragssatz individuell festgelegt hat, zum 1. Januar 2009 über Bord geworfen wird und wer dafür verantwortlich ist. Der deutsche Bundestag hat das vielfach kritisierte Modell verabschiedet, zum Jahreswechsel soll es in Kraft treten.

 

Demnach beträgt der einheitliche Beitragssatz ab 1. Januar 2009 15,5 % für die Mitglieder aller gesetzlichen Krankenkassen. Was bedeutet das für die Mitglieder unserer Daimler BKK? Sie zahlen künftig 0,5 % mehr. Dieser Wert errechnet sich wie folgt: Bisher beträgt unser Beitragssatz 13,6 %, davon zahlen Arbeitnehmer/Rentner etc. und Arbeitgeber/Rentenversicherung jeweils die Hälfte: 6,8 %. Hinzu kommt ein Sonderbeitrag von 0,9 %, den allein die Arbeitnehmer/Rentner zahlen, macht insgesamt 7,7 %.

 

Künftig sind einheitlich 15,5 % zu zahlen, zieht man davon den Sonderbeitrag ab, bleiben 14,6 %, die sich Arbeitnehmer/Rentner und Arbeitgeber/Rentenversicherung teilen, also  7,3 %. Rechnet man die 0,9 % für die Beschäftigten/Rentner wieder drauf, ergeben sich 8,2 % - macht unterm Strich 0,5 % mehr als bisher, was beispielsweise bei einem Verdienst von 3.000 € eine Mehrbelastung von 15 € im Monat bedeutet.

 

Dieses Schaubild erklärt Ihnen auf einen Blick, wohin die Beiträge fließen 

 So funktioniert der Gesundheitsfonds

 

Von wo nach wo fließen die Gelder ab 2009?

Die Beitragsgelder unserer Mitglieder und des Arbeitgebers fließen weiterhin an uns, die Steuerzuschüsse vom Staat gehen direkt an den Fonds. Bei uns bleibt das Geld allerdings nur kurze Zeit, wie leiten es sofort an den Gesundheitsfonds weiter. Aus dem Fonds wiederum erhalten wir für jeden Versicherten eine pauschale Zuweisung, die abhängig ist vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten. Mit diesen Zuweisungen werden die Kosten für Ärzte, Krankenhäuser und weitere Leistungserbringer (Apotheken etc.) finanziert.

 

Eine Besonderheit stellen die Rückerstattung und der Zusatzbeitrag dar. Kommt eine Krankenkasse mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser darf ein Prozent der beitragspflichtigen Einkünfte eines Mitglieds nicht übersteigen. Liegt dieser Zusatzbeitrag bei pauschal 8 Euro, ist eine Einkommensprüfung nicht erforderlich. Andererseits kann eine Krankenkasse ihren Mitgliedern Beiträge erstatten, wenn sie gut wirtschaftet und Überschüsse erzielt.


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