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Gesundheitsfonds 

15,5 % sind beschlossene Sache

Euroscheine und Arzneien

Der Gesundheitsfonds kommt: Ab 1. Januar 2009 gilt für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen ein von der Bundesregierung festgelegter einheitlicher Beitragssatz von 15,5 %. Ab dann können wir nicht mehr selbst über die Höhe unseres Beitragssatzes entscheiden, sondern müssen die gesetzlich vorgeschriebenen 15,5 % erheben.

Was ist das überhaupt - der Gesundheitsfonds?

Kurz gesagt geht es darum, dass die Bundesregierung künftig einen für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlichen einheitlichen Beitragssatz festlegt. Unabhängig davon, wie gut oder schlecht eine Kasse wirtschaftet, muss sie diesen Einheits-Beitragssatz erheben, dessen Höhe im letzten Quartal dieses Jahres bekannt gegeben wird. Sämtliche Beitragsmittel - sowohl von Versicherten als auch von Arbeitgebern - werden von den Krankenkassen an den Fonds weitergeleitet. Aus dem Fonds wiederum bekommen die Krankenkassen eine Pauschale pro Versichertem zugeteilt, die abhängig ist vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten. Schon diese knappe Beschreibung lässt ansatzweise erahnen, was für ein Bürokratie-Monstrum sich hinter dem Fonds verbirgt.

 

Unter dem Namen „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" ist die Gesundheitsreform angetreten, den Wettbewerb unter den Kassen zu fördern. Davon kann keine Rede sein. Was hat ein staatlich verordneter Einheits-Beitragssatz mit Wettbewerb zu tun? Vielmehr nimmt der Fonds den Kassen so jeglichen Anreiz zu wirtschaftlichem Handeln. Zu Recht kritisieren auch Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie Fachleute aus dem Gesundheitswesen den Fonds. Denn: Die Reform löst weder finanzielle noch strukturelle Probleme, sondern sie schafft im Gegenteil nur neue. Gerne punktet die Politik sonst durch den Abbau von Bürokratie, im Fall des Gesundheitsfonds kurbelt sie sie erst richtig an. Ohne Not verabschiedet sich die Politik von einem funktionierenden System, in dem die Krankenkassen ihren individuellen Beitragssatz selbst festgelegt haben. An dessen Stelle tritt ein neues, unübersichtliches Konstrukt, das viele Fragen offen lässt.

 

 

 

 


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