Zur Startseite der Daimler BKK

Seiteninhalt

Kurzarbeit

Wie wirkt sie sich auf Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aus?

Bin ich weiter krankenversichert?

Wer Kurzarbeitergeld bezieht, bleibt Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (der Daimler BKK und der BKK-Pflegekasse Daimler.) Durch die Mitgliedschaft besteht für Sie und ggf. ihre mitversicherten Angehörigen vollständiger Versicherungsschutz.

 

Habe ich Abzüge beim Krankengeld?

Wird ein Arbeitnehmer, der zuletzt Kurzarbeitergeld erhalten hat, arbeitsunfähig krank (krankgeschrieben), so entstehen ihm bei der Bemessung des Krankengeldes durch den Bezug des Kurzarbeitergeldes keine Nachteile.

  

Was passiert, wenn ich krankgeschrieben werde?

Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben auch krankgeschriebene Arbeitnehmer, 

  • wenn die Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Kurzarbeitergeld eintritt
  • solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle besteht oder ohne den Arbeitsausfall bestehen würde  

  

Bin ich weiter rentenversichert?

Wer Kurzarbeitergeld bezieht, bleibt Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. 

  

Wer bezahlt die Beiträge zur Sozialversicherung?

Für die Ausfallstunden werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt. Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber

  

Habe ich Einbußen bei der Rentenberechung?

Zeiten, in denen Kurzarbeitergeld gezahlt wird, gelten für die spätere Rentenberechnung als Beitragszeiten. Da das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Kurzlohn und ggf. gezahlter Aufstockungsbeträge nicht ganz das entgangene Arbeitsentgelt ersetzt, weist die Entgelt-bescheinigung an den Rentenversicherungsträger einen etwas niedrigeren Betrag aus. Im Beitragskonto wirkt sich dies aber insgesamt kaum aus. In der Entgeltbescheinigung für die Rentenversicherung ist als versicherungsrechtlich wirksames Bruttoentgelt der Betrag anzugeben, von dem die Rentenversicherungsbeiträge berechnet werden.  

  

Was gilt, wenn ich gerade eine Kur mache?

Wenn wegen einer Rehabilitations- oder einer Vorsorgekur Zeiten des Anspruchs auf Übergangsgeld mit Zeiträumen der Zahlung von Kurzarbeitergeld (während der Entgeltfortzahlung) zusammenfallen, besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Es wird kein Kurzarbeitergeld gezahlt.

 

Für eine ausführliche Beratung stehen wir allen KollegInnen gerne zur Verfügung.


Service, Kontakt und Hilfe

Schriftgröße festlegen:

sehr grosse Schrift grosse Schrift kleine Schrift

Suche:

Jugendportal:

Zum Daimler BKK Jugendportal

Hilfe:

Sitemap
FAQ
nach oben

® 2007 Daimler Betriebskrankenkasse. Alle Rechte vorbehalten.
Datenschutz, Impressum