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Krankenkassenbeiträge

Ab 2010 voll steuerlich absetzbar

Gute Nachricht für viele Steuerzahler: Ab 2010 können sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in vollem Umfang von der Steuer absetzen. Bisher konnte man hier nur einen deutlich geringeren Betrag bis zu 1500 Euro geltend machen. Von dem so genannten Bürgerentlastungsgesetz sollen 80 Prozent aller Beschäftigten profitieren; es bringt eine Gesamtentlastung von rund 9,3 Milliarden Euro. Wer keine oder nur sehr geringe Steuern zahlt, hat keinen Steuervorteil durch die neue Regelung.

Was bedeutet das konkret? Beiträge zur Pflegeversicherung sind künftig in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar, Beiträge zur Krankenversicherung können bis auf einen Abschlag von vier Prozent voll als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Beiträge für private Kranken-Zusatzversicherungen können nicht abgesetzt werden. Übergangsregelungen sorgen bis zum Jahr 2019 dafür, dass sich niemand schlechter steht als bisher.


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