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Entlastung gilt ab 1. Juli 2009:

Krankenkassenbeitrag sinkt auf 14,9 %

Gerade einmal ein halbes Jahr ist der Gesundheitsfonds in Kraft, schon gibt es die erste Änderung, über die sich vor allem die Beitragszahler freuen dürften: Ab 1. Juli 2009 beträgt der allgemeine Beitragssatz demnach nicht mehr 15,5 %, sondern nur noch 14,9 %. Möglich gemacht hat es ein groß angelegtes Paket der Bundesregierung zur Konjunkturbelebung.

 

Die Absenkung kommt Versicherten (Arbeitnehmern, Rentnern etc.) und Arbeitgebern/Rentenversicherungsträgern gleichermaßen zugute, da sie den Beitragssatz mit Ausnahme des Sonderbeitrags zu gleichen Teilen finanzieren. Das bedeutet, Versicherte und Arbeitgeber/Rentenversicherungsträger zahlen jeweils 7 %. Die Versicherten tragen zusätzlich den Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 %, zahlen insgesamt ab Juli 2009 also 7,9 %.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Beiträge und Prämien.


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