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Wahltarif:

Im Juli gibt es Geld zurück

Versicherte, die in unseren Wahltarif Beitragsrückerstattung eingeschrieben sind, haben bisher immer im April ihr Geld bekommen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt haben.

 

In diesem Jahr ändert sich der Ablauf erstmals: Da uns erst Ende Juni alle Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen vorliegen, können Versicherte, die in unseren Wahltarif eingeschrieben sind, erst im Juli mit Ihrer Erstattung rechnen. Sobald wir berechnet haben, welchen Betrag die betroffenen Versicherten zurückbekommen, informieren wir sie per Post und dann erhalten sie so schnell wie möglich ihr Geld.

 

Sie kennen unseren Wahltarif noch nicht? Wenn Sie sich dafür einschreiben, erhalten Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurück, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen außer solchen zur Vorsorge, Gesundheitsförderung und Impfungen. Wir erstatten Ihnen – je nach Ihrem individuellen Einkommen - maximal 304 Euro. Bei Interesse beraten wir Sie gerne.

 

Hier erhalten Sie weitere Informationen über unsere Wahltarife.


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