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Verwaltungsrat

Die Selbstverwaltung der Daimler BKK

Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass der Verwaltungsrat die Aufgaben der Selbstverwaltung wahrnimmt. Unserem Verwaltungsrat gehören 15 Versichertenvertreter und fünf Arbeitgebervertreter an. Nach unserer Satzung wechselt der Vorsitz im Verwaltungsrat jährlich zwischen einem Versicherten- und einem Arbeitgebervertreter (alternierender Vorsitz). Die Vorsitzenden werden in der konstituierenden Sitzung gewählt.

 

Hier erhalten Sie weitere Informationen über den Verwaltungsrat der Daimler BKK:

 

Mitglieder des Verwaltungsrates

Tätigkeiten

Satzung der Daimler BKK

Satzung der Pflegekasse

Anlage I der Satzung: Entschädigungsregelung

Anlage II der Satzung: Wahltarife Krankengeld

 

 

 

 

 


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